Frequently asked questions

FAQ Deutschland – Alles, was Sie über EPR-Verordnungen in Europa wissen müssen.

Deutschland

In vielen Ländern werden Hersteller oder Produzenten von Produkten, die EPR-Richtlinien unterliegen, mit Geldbußen belegt, wenn sie ihre EPR-Compliance nicht nachweisen können. In vielen Ländern sind elektronische Marktplätze (wie z. B. Amazon, Zalando, Ebay und weitere) gesetzlich dazu verpflichtet, die EPR-Compliance der Online-Händler sicherzustellen, die auf den jeweiligen Marktplätzen Produkte anbieten. Wenn in diesen Fällen die jeweiligen Online-Händler ihre EPR-Compliance nicht nachweisen können, dann kann diesen die weitere Nutzung der jeweiligen Marktplätze zum Verkauf von Produkten, die EPR-Richtlinien unterliegen, untersagt werden. Diese Regulatorien können von Land zu Land unterschiedlich ausfallen und auch einzelne Marktplätze können möglicherweise mit unterschiedlichen Konsequenzen für die Online-Händler reagieren. Um Ihre persönliche Situation genauer zu analysieren, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu der jeweils verantwortlichen Producer Responsibility Organization aufzunehmen.

Seit 2022 legt das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Kontrollpflicht für elektronische Marktplätze fest. Demnach müssen Online-Händler, die Produkte verkaufen, die unter die EPR-Richtlinien fallen, den jeweiligen Marktplätzen ihre EPR-Compliance nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die Einreichung der EPR-Registrierungsnummer(n). Das deutsche Elektrogesetz (ElektroG, WEEE) und das deutsche Batteriegesetz (BattG) schreiben vor, dass sich alle Hersteller und/oder Inverkehrbringer von elektronischen Geräten oder Batterien, die ihre Produkte auf dem deutschen Markt anbieten, bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registrieren müssen, bzw. einen Bevollmächtigten benennen müssen, der den Händler bei der EAR registriert.

Dies sind die relevanten Stellen für die jeweiligen Produktkategorien:

Verpackungen
Das Verpackungsregister LUCID ist die Online-Plattform der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten der Kategorie Verpackungen müssen sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Als Nachweis ihrer EPR-Compliance erhalten sie anschließend die EPR-Registrierungsnummer.

Elektronische Geräte und Batterien
Die „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR) ist eine gemeinsame Stelle nach dem Elektrogesetz (ElektroG) und die verantwortliche Stelle nach dem Batteriegesetz (BattG). Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten der Kategorien Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) und Batterien müssen sich bei der Stiftung EAR registrieren. Als Nachweis ihrer EPR-Compliance erhalten sie anschließend:
EEE: WEEE-Reg.-Nr. DE
Batterien: Batt-Reg.-Nr. DE

Zu beachten gilt:
Bei Verpackungen wird zuerst die LUCID-Registrierungsnummer benötigt mit der man sich anschließend mit seinen Mengen am dualen System beteiligt.
Bei elektronischen Geräten muss man sich erst um die Rücknahme kümmern und kann sich dann registrieren (als Ausländer mit lokal ansässigen Bevollmächtigten).

Um in Deutschland EPR-compliant zu sein, sollten Sie sich bei der verantwortlichen EPR-Registrierungsstelle registrieren, um anschließend Ihre EPR-Registrierungsnummer(n) zu erhalten. Diese EPR-Registrierungsnummer(n) benötigen Sie als Nachweis Ihrer EPR-Compliance. Zusätzlich sollten Sie Ihre Produkte, die unter EPR-Richtlinien fallen, bei einer in Deutschland verantwortlichen Producer Responsibility Organisation (PRO) lizenzieren. Dafür müssen die Verkäufe von Produkten der verschiedenen EPR-Kategorien gegenüber der jeweiligen Producer Responsibility Organisation für den jeweiligen Berichtszeitraum erklärt werden.

Die Vollständigkeitserklärung darf nur von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer abgegeben werden. Unternehmen, die die Bagatellgrenzen überschreiten, sind verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung abzugeben. Der ZSRV kann jedoch jederzeit von jedem Unternehmen eine solche Vollständigkeitserklärung verlangen.

Gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz sind Hersteller, Produzenten und Importeure, die verpackte Ware erstmalig gewerbstätig in Verkehr bringen, verpflichtet, sich bei LUCID, dem Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister, zu registrieren. Darüber hinaus sind solche Unternehmen verpflichtet, diese Verpackungen bei Rücknahmesystemen zu lizenzieren. Das Verpackungsgesetz soll sicherstellen, dass die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen reduziert werden. Für Unternehmen, die wettbewerbsfähig bleiben wollen, ist es daher unumgänglich, alle Pflichten zu kennen und rechtskonform zu erfüllen.

Eine gewerbliche Verpackung ist eine Verpackung ohne Systembeteiligungspflicht. Gewerbliche Verpackungen verbleiben laut deutschem Verpackungsgesetz typischerweise in der Industrie, in produzierenden oder in landwirtschaftlichen Betrieben und gelangen nicht in private Haushalte bzw. fallen nicht als Abfall in privaten Haushalten an. Zu diesen Verpackungsarten zählen zum Beispiel auch Transportverpackungen (z.B. Kartonage, die allein dem Transport dient, Folien zur Ladungssicherung auf Paletten, Umreifungsbänder oder Einwegpaletten).

Eine Haushaltsverpackung ist immer eine Verpackung mit Systembeteiligungspflicht. Haushaltsverpackungen fallen laut deutschem Verpackungsgesetz typischerweise als Abfall in privaten Haushalten an. Unternehmen, die erstmalig eine unbefüllte Verpackung mit Ware befüllen und diese dann gewerbsmäßig an Endverbraucherinnen und Endverbraucher vertreiben, müssen ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligen. In diese Kategorie fallen typischerweise Verkaufsverpackungen (z.B. Joghurtbecher oder Kaffeekapseln in einer Faltschachtel), Umverpackungen (z.B. Bündelungsfolie für Wasserflaschen), Versandverpackungen (Versandkartons, -taschen und Füllmaterial) und Serviceverpackungen (z.B. Brötchentüten oder Blumenpapier).